Zurück zum ETH-Normalbetrieb in drei Etappen
Die Schulleitung hat an ihrer Sitzung von gestern Donnerstag den Masterplan zum Ausstieg der ETH Z¨¹rich aus dem Notbetrieb verabschiedet und die darauf basierenden Pl?ne der Ó¢»ÊÓéÀÖ und Zentralen Organe freigegeben.
Nachdem die Schulleitung angesichts der Coronakrise ab Februar erste Sofortmassnahmen beschlossen und am 16. M?rz den Notbetrieb erkl?rt hat, zeigt sie mit dem Masterplan ?R¨¹ckkehr zum neuen Normalbetrieb? auf, wie an der ETH Z¨¹rich bis Ende Jahr geforscht, gelehrt und gearbeitet wird. Diese Phase gliedert sich in drei Abschnitte, f¨¹r die unterschiedliche Regeln gelten.
Rahmenbedingungen
Der Masterplan geht von der aktuellen Informationslage rund um die Ausbreitung des Coronavirus aus und steht im Einklang mit den vom Bundesrat letzte Woche kommunizierten Lockerungsmassnahmen. ETH-Vizepr?sident Ulrich Weidmann, der den Plan zusammen mit den Ó¢»ÊÓéÀÖn und Zentralen Organen erarbeitet hat, betont: ?Wir befinden uns immer noch in der ausserordentlichen Lage gem?ss Epidemiengesetz, in der es darum geht, die Pandemie zu unterdr¨¹cken.? Die Lockerungsmassnahmen des Bundesrates seien als Feinanpassung der beschlossenen Massnahmen vom 13. M?rz 2020 (COVID-19-Verordnung 2) zu verstehen. Sie verfolgen die Absicht, die wirtschaftlichen Folgesch?den zu mindern. Oberstes Ziel bleibt aber, einen Anstieg von Neuinfektionen zu verhindern.
Grundlegende Regeln
F¨¹r die Schulleitung hat die Gesundheit der ETH-Angeh?rigen ebenso wie diejenige der gesamten Bev?lkerung wie bisher h?chste Priorit?t. Mit Blick auf den Ausstieg aus dem Notbetrieb bedeutet dies zun?chst, dass die geltenden Regeln an der ETH weiterhin strikt einzuhalten sind: Wo immer m?glich, soll vorerst im Homeoffice gearbeitet werden, auch um die Benutzung des ?ffentlichen Verkehrs zu minimieren. Die Abstands- und Hygieneregeln sind auf jeden Fall jederzeit einzuhalten. Besonders zu sch¨¹tzen sind Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angeh?ren sowie ETH-Angeh?rige in Wohngemeinschaft mit Risikopersonen. Sie d¨¹rfen nicht f¨¹r Aufgaben eingesetzt werden, bei denen enge betriebliche Kontakte unvermeidbar sind.
Generell gilt: Wer Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden hat und wer sich sonst krank f¨¹hlt, muss zuhause bleiben. Auch wer in den letzten 14 Tagen engen Kontakt mit Covid-19-Erkrankten hatte (weniger als zwei Meter Abstand, l?nger als 15 Minuten), darf nicht an die ETH kommen.
Schliesslich muss die Kontaktnachverfolgung gew?hrleistet werden. Wenn jemand an Covid-19 erkrankt, m¨¹ssen die Kontaktpersonen leicht eruiert und isoliert werden k?nnen. Dies bedeutet beispielsweise, dass sich Forschende nur innerhalb ihrer eigenen Gruppe bewegen d¨¹rfen.
Ziele und Phasen des Ausstiegs
Die Schulleitung will experimentelle Forschung so rasch wie m?glich, aber auf nachhaltige Weise, wieder zulassen. Mit Blick auf die Lehre h?lt sie am Ziel fest, dass keine Studierende und kein Studierender ein Semester oder gar ein ganzes Jahr verlieren soll. Schliesslich will sie den ETH-Spin-offs m?glichst gute Perspektiven bieten und die Vertr?ge mit Industriepartnern einhalten.
Konkret sieht der Masterplan f¨¹r den Ausstieg aus dem Notbetrieb je ein Szenario f¨¹r die Lehre, die Forschung und den Technologietransfer vor. Im zeitlichen Ablauf gliedert er sich in drei Etappen oder Teilphasen, die sich am akademischen Jahr orientieren und die Entscheide des Bundesrats ber¨¹cksichtigen:
Teilphase 1: Ab sofort bis 7. Juni
Teilphase 2: Vom 8. Juni bis 31. August
Teilphase 3: Vom 1. September bis Ende 2020
Teilphase 1 ab 26. April: Wiederaufnahme der experimentellen Forschung
F¨¹r experimentelle Forschungsprojekte, die bereits eine Ausnahmebewilligung erhalten haben, ?ndert sich nichts. Die Ó¢»ÊÓéÀÖ k?nnen aber ab sofort weitere experimentelle Forschung zulassen. In der ersten Teilphase geht es darum, schrittweise wieder zur integralen Forschung ¨¹berzugehen, unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften. Die Ó¢»ÊÓéÀÖ informieren ¨¹ber ihre eigenen Kan?le, wie sie hier vorgehen. Weiterhin gilt, dass Forschungsprojekte, die nicht zwingend eine Pr?senz an der ETH erfordern, im Homeoffice stattfinden sollen.
F¨¹r ETH-Spin-offs und Pioneer Fellows mit einer Ausnahmebewilligung gelten die bisherigen Regeln weiter. Weitere Gesuche werden vom Vizepr?sidenten f¨¹r Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen beurteilt.
Bezogen auf die Lehre gelten bis Semesterende die bisherigen Regeln. Der Unterricht findet online statt, und Studierende sind in den ETH-Geb?uden nicht zugelassen. Neu gilt diese Regelung in Einklang mit dem Entscheid des Bundesrats bis 7. Juni. Studierende k?nnen sich aber weiterhin per Post kostenlos Medien aus der ETH-Bibliothek zukommen lassen. Auch Druckauftr?ge an Print+Publish werden kostenlos nach Hause geliefert. In dieser Phase bleiben alle Geb?ude geschlossen.
Teilphase 2 ab 8. Juni: Schrittweise zur¨¹ck in den neuen ?Normalbetrieb?
Auch in der zweiten Phase sollen noch m?glichst viele Forschungsaktivit?ten im Homeoffice stattfinden. In den Laboren der ETH wird aber die experimentelle Forschung weiter hochgefahren, die Belegungsdichte in den Geb?uden darf steigen, jedoch sind weiterhin die Distanz- und Hygieneregeln sowie allf?llige weitere Vorschriften durch den Bundesrat einzuhalten. Der Entscheid ¨¹ber die weiteren experimentellen Arbeiten obliegt den Ó¢»ÊÓéÀÖn.
Spin-offs in ETH-R?umlichkeiten sollen im Einvernehmen mit den Ó¢»ÊÓéÀÖn ab Anfang Juni in den Normalbetrieb ¨¹bergehen k?nnen, auch hier immer unter Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften.
Mit Blick auf die Lehre hat in dieser Phase die Sicherstellung der Leistungskontrollen oberste Priorit?t. Die schriftlichen Semesterendpr¨¹fungen sollen in m¨¹ndliche Pr¨¹fungen umgewandelt, remote durchgef¨¹hrt oder auf September verschoben werden. Alle Sessionspr¨¹fungen finden unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln in den ETH-Geb?uden statt. Gleichzeitig sollen in dieser Zeit jene Bachelor- und Masterprojekte sowie Praktika durchgef¨¹hrt werden, die im Fr¨¹hlingssemester nicht in anderer Form stattfinden konnten. Details zu den Pr¨¹fungen in der aktuellen Situation sind in der Weisung der Rektorin ersichtlich (vgl. Intern aktuell-Meldung). Pr¨¹fungsvorbereitungskurse der Fachvereine sollen wenn immer m?glich online und remote durchgef¨¹hrt werden.
Ab 8. Juni sollen f¨¹r Studierende wieder eine Anzahl Arbeitspl?tze an der ETH zur Verf¨¹gung stehen, allerdings infolge der Abstands- und Hygieneregeln nur in beschr?nkter Anzahl und in ausgew?hlten Geb?uden. Diese werden in den kommenden Wochen auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ bekannt gegeben. Alle anderen Geb?ude bleiben auch in dieser Phase geschlossen.
Teilphase 3 ab 1. September: Neuer ?Normalbetrieb?
Ab September soll die ETH in den ?Normalbetrieb? zur¨¹ckgef¨¹hrt werden k?nnen, so die Hoffnung der Schulleitung. Dies immer unter der Voraussetzung, dass die dann geltenden Distanz- und Hygienevorschriften dies zulassen. Denn es versteht sich von selbst: Je weiter in der Zukunft, umso offener m¨¹ssen die Aussagen der Schulleitung bleiben. Sie gelten immer unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat keine anderslautenden Vorschriften erl?sst und dass an der ETH keine H?ufung von Erkrankungen auftritt. Je nach Verlauf der Krise wird die Schulleitung die Regeln kurzfristig anpassen m¨¹ssen. Und es soll m?glichst heute nichts versprochen werden, was dannzumal r¨¹ckg?ngig gemacht werden muss.
Forschende, die bis dann im Homeoffice gearbeitet haben, sollen an ihre Arbeitspl?tze zur¨¹ckkehren, und die Labors sollen wieder vollst?ndig belegt werden k?nnen. Auch soll das Herbstsemester 2020 f¨¹r die Studierenden mit Pr?senzunterricht und den Studierendenarbeitspl?tzen starten, allerdings weiterhin unter Distanz- und Hygieneregeln. Es ist zu erwarten, dass die digitalen Vorlesungen noch Teil der Realit?t bleiben werden.
Technisch-administrative Mitarbeitende: Homeoffice bleibt Teil der Berufsrealit?t
Was aber bedeutet der gesamten Masterplan f¨¹r technisch-administrative Mitarbeitende bis Ende der Teilphase 2? Die Mehrzahl von ihnen wird voraussichtlich bis Ende August weiterhin im Homeoffice arbeiten.
?berall dort, wo das Herauffahren der experimentellen Forschung, der Lehraktivit?ten oder anderer technischer Aufgaben an der ETH die Anwesenheit von bestimmten Mitarbeitenden bedingt, werden diese in Absprache mit ihren Vorgesetzten ihren Arbeitsplatz zumindest teilweise vom Homeoffice wieder an die ETH verlegen. Auch wer die Arbeit nicht im Homeoffice verrichten kann, soll ab 8. Juni die M?glichkeit erhalten, an der ETH zu arbeiten.
F¨¹r Mitarbeitende in den Ó¢»ÊÓéÀÖn sind die von den Departementsvorstehern/-innen ausgearbeiteten Pl?ne ausschlaggebend. F¨¹r Mitarbeitende in St?ben und Abteilungen sind die Detailpl?ne relevant, welche die Leitenden der Zentralen Organe aus dem Masterplan abgeleitet haben. Sie werden innerhalb ihrer Einheiten kommunizieren, wer konkret an der ETH pr?sent sein muss, damit der Betrieb entlang des Masterplans hochgefahren werden kann.
Wer an der ETH arbeitet, hat auch die M?glichkeit, sich da zu verpflegen. Das Verpflegungsangebot im Zentrum und auf dem H?nggerberg richtet sich an der Anzahl Personen aus, die in den einzelnen Teilphasen in den Geb?uden arbeiten. Auf der Startseite von ?Services & Ressourcen? f¨¹hrt ein Link auf aktuelle Informationen.
Keine Veranstaltungen an der ETH bis Ende August
Das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen von mehr als f¨¹nf Personen dauert in der Schweiz bis mindestens 8. Juni. Ob und wie es dann gelockert werden soll, will der Bundesrat Ende Mai kommunizieren. Zu Grossveranstaltungen hat der Bundesrat Informationen f¨¹r die kommenden Wochen in Aussicht gestellt.
Vor diesem Hintergrund und um die Planungssicherheit zu gew?hrleisten, hat die Schulleitung beschlossen, s?mtliche Veranstaltungen in ihren Geb?uden bis Ende August abzusagen. F¨¹r Kongresse soll gepr¨¹ft werden, ob diese in irgendeiner Form virtuell stattfinden k?nnen. Ansonsten m¨¹ssen sie verschoben oder abgesagt werden. Ab September bleibt die Situation sehr unsicher. In vielen L?ndern werden traditionsreiche Veranstaltungen bis weit in den Herbst hinein bereits abgesagt; wer sp?tere Umtriebe und Unkosten vermeiden will, verzichtet mit Vorteil bis Ende Jahr auf Veranstaltungen an der ETH.
Von diesem Entscheid betroffen ist auch das Personalfest togETHer, das zu einem sp?teren Zeitpunkt stattfinden wird. ?Angesichts der momentanen Lage sehen wir keine M?glichkeit, am Mitarbeitendenfest festzuhalten, wir wollen unbelastet von Distanz- und Hygienevorschriften feiern k?nnen?, sagt dazu Vizepr?sident Ulrich Weidmann.
Wann die dienstliche Reiset?tigkeit wieder aufgenommen werden kann, ist noch ungewiss. Auch hier st¨¹tzt sich die ETH auf die Vorgaben des Bundesrats. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass Reisen noch bis Ende dieses Jahres nur eingeschr?nkt m?glich sein werden.
Weitere Informationen:
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